Erfahrungen aus der Praxis

In den vielen Jahren unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler haben wir bei Kunden leider bereits häufiger feststellen müssen, wie wichtig eine Betreuung durch einen engagierten Betreuer ist, der fachlich auf der Höhe der Zeit ist. Leider mussten die Betroffenen oft erst „Lehrgeld“ bezahlen, bevor sie sich an uns wandten. Viele der Probleme, von denen wir Ihnen berichten möchten, konnten wir übrigens oft ohne Mehrprämie dauerhaft lösen.

Ein Familienvater hat online eine billige Privathaftpflicht für seine Familie und sich abgeschlossen. Bei einem Familienbesuch gingen die beiden Kinder (5 und 6) in den dortigen Garten zum spielen. Aus dem Spielen wurde Zündeln in der Gartenhütte, was letztlich zu einem Brand führte. Da nicht darauf geachtet wurde, dass auch Schäden durch deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht mit abgesichert sind und den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden konnte, wurde der entstandene Schaden auch nicht vom Haftpflichtversicherer ersetzt. Der nicht regulierbare Schaden in vierstelliger Höhe trübte natürlich das Familienglück enorm.

Bei einem älteren Ehepaar stießen wir auf eine Hausratpolice für die gesamte Einrichtung ihres Hauses (125 qm Wohnfläche). In diesem Vertrag fiel die sehr niedrige Versicherungssumme von nur 20.000 Euro auf. Auf Anfrage, wieso man denn so eine geringe Absicherung gewählt hätte, meinte man, dass „die alten Sachen doch inzwischen doch nicht mehr wert seien“ und ihr verstorbener Vertreter hätte das für ausreichend erachtet. Wir erklärten beiden, dass beim Totalschaden einer Sache der Neuwert gezahlt wird. Damit man sich eben etwas Neues kaufen kann. Die vorhandene Summe sei allein mit der Wohnzimmereinrichtung, Kleidung und etwas Schmuck bereits voll. Es bestand also eine massive Unterversicherung. Im Schadensfall wären so bestenfalls 25 % vom Versicherer übernommen worden – mehr vom tatsächlichen Versicherungswert hatten die Kunden bisher ja auch nicht abgesichert.

Eine Kundin, die in der Freizeit aktiv Handball im Verein spielt, interessierte sich für eine Unfallversicherung. Sie hatte von einer Arbeitskollegin einen Versicherer empfohlen bekommen, bei dem jene selbst versichert war, und auch schon ein Angebot angefordert, das sie uns zum Beratungstermin mitbrachte. Nach Durchsicht der Bedingungen konnten wir sie darauf hinweisen, dass über diesen Tarif kein Schutz für Unfallschäden, die ihr aus Eigenbewegung heraus zustoßen würden, bestehen würde. Wir erinnerten an den Fall des Handballers Joachim Deckarm, der 1979 bei einem Spiel hart stürzte und sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzog. In der Folge lag er mehrere Monate im Koma und ist bis heute auf fremde Hilfe angewiesen.
Bei diesem prominenten Fall spielte die Eigenbewegung als Ursprung zwar keine Rolle – der Fall zeigt aber auf, wie schnell ein Sturz im Sport zu dauerhaften Problemen führen kann. Ein Sturz aus der Eigenbewegung heraus wäre z. B. wenn man während eines Spurts mit dem Fuß umknickt.
Ein Angebot, das auch wirklich zum Bedarf der Kundin passte, konnten wir zu einer Prämie in ähnlicher Höhe unterbreiten.

Über eine Empfehlung eines Kunden kam ein junger Mann zu uns, der nach Beendigung seines Studiums für zwei Jahre in München geblieben war, um dort zu arbeiten. Als er einen Job in der alten Heimat gefunden hatte, kündigte er natürlich die Wohnung. Da hinsichtlich des Renovierungsbedarfs der Wohnung unterschiedliche Ansichten zwischen ihm und dem Vermieter bestanden, weigerte sich der Vermieter, die Kaution an ihn zurück zu zahlen. Als der junge Herr keine andere Lösung sah, als einen Anwalt einzuschalten, stellte er fest, dass weder im Rechtsschutz, den er bei einem Automobilclub abgeschlossen hatte, noch im Rechtsschutz, den er über seine Gewerkschaft genoss, entsprechende Deckung bestand. Für den aktuellen Fall konnten wir nur auf die Prozesskostenhilfe bei Gericht verweisen. Für künftige Fälle konnte der Schutz durch uns gerichtet werden.

Ein Kunde, den wir bereits seit mehreren Jahren umfassend betreuen, kaufte ein gebrauchtes Haus bei sich im Ort. Über die Jahre war es gut in Schuss gehalten worden und genoss in den letzten Jahren verschiedene Modernisierungen. Bei Durchsicht der Brandversicherung, die er mit dem Haus übernommen hatte, stellten wir fest, dass der dort angegebene 1914er Wert unmöglich stimmen konnte. Hier waren weder ein Anbau, noch der Ausbau des Dachgeschosses oder die Fotovoltaikanlage nachgemeldet worden. Wir werteten das Haus neu ein und berichtigten den Wert, damit im Schadensfall keine Unterversicherung drohte und die Entschädigungsleistung gekürzt wird.

Überspannungsschäden waren in den alten Bedingungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde lagen übrigens auch noch nicht mit abgesichert. Wichtiger Schutz für Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden fehlt bisher ebenfalls gänzlich. Für die Fotovoltaikanlage entschied sich der Kunde übrigens für den umfangreicheren Schutz einer speziellen Fotovoltaikversicherung, die auch für den Ertragsausfall nach einem Schaden aufkommt.

Eine Kundin brachte ihren Bruder mit zu uns, da dieser Probleme mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hatte. Diese hatte er vor zwölf Jahren für kleines Geld bei seiner Hausbank abgeschlossen. Die Rentenhöhe schien ihm damals ausreichend hoch, um einen Monat überbrücken zu können. In der Zwischenzeit hatte er aber geheiratet, ein Kind kam zur Welt und er war im Job in leitende Funktion aufgestiegen. Nun war bei ihm Parkinson diagnostiziert worden. Deshalb und auch, weil ein weiteres Kind unterwegs war, machte er sich nachvollziehbarerweise Gedanken zur Absicherung seiner Familie. Dabei war er auch über den recht überschaubaren Berufsunfähigkeitsschutz gestossen, der nun definitiv zu niedrig ausfiel, um der Familie finanzielle Sorgenfreiheit zu sichern. Der Versicherer hätte einen Aufstockungsantrag aufgrund der Diagnose abgelehnt. Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung hatte ihn bisher noch nie jemand aufgeklärt. Mit einem vernünftigen Betreuer und regelmäßigem Austausch wäre das Problem der mangelhaften Absicherung und der Unmöglichkeit, eine Aufstockung zu erwirken, gar nicht aufgetreten. Zumindest zur Geburt des zweiten Kindes konnten wir dabei helfen, eine gewisse Anpassung zu erreichen.

Dass fünf nach zwölf zu spät und 100 % nicht immer wirkliche 100 % sind, musste der Freund einer anderen Kundin erfahren. Er hatte Fernsehwerbung gesehen und spontan einen Zahnzusatztarif abgeschlossen, der viel versprach. Als er ein Jahr später die Rechnung für ein Implantat einreichte, wurde lediglich der offene Betrag für den Behandlungsumfang erstattet, den seine Krankenkasse akzeptiert und für den diese zugezahlt hatte. Diese 100 % (Kassenleistung) waren aber deutlich weniger, als 100 % der ihm vorliegenden Rechnung. Unserer Kundin konnten wir einen Tarif empfehlen, der auch privatärztliche Leistungen für Implantate u. ä. mit erstattet.

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